Ein Jahr nach den ersten Unterschriftensammlungen hat das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ sein Ziel erreicht: Das Biodiversitätsstärkungsgesetz wurde kürzlich im Landtag verabschiedet. Biodiversität und Schutz unserer Böden werden durch eine deutliche Erhöhung des Anteils der Ökolandwirtschaft von derzeit 14 auf 30-40 Prozent in 2030 erreicht.
Herzstück ist die Reduzierung der ausgebrachten Pestizidmenge um 50% innerhalb der nächsten zehn Jahren und ein gänzlicher Verzicht auf Pestizide in Naturschutzgebieten. Pestizide belasten nicht nur Böden und Grundwasser, sondern sind auch maßgeblich für das Schwinden der Insekten und in Folge davon von Vögeln und Fledermäusen verantwortlich. Darüber hinaus wurden auch das Verbot der Verschotterung von Gärten, Reduzierung der Lichtverschmutzung im Siedlungsbereich und ein starker Biotopverbund beschlossen. Erreicht werden kann eine naturschonende Landwirtschaft vor allem durch Stärkung von kleinteiliger Landwirtschaft und Familienbetrieben mit regionaler Vermarktung der Produkte. Der Aspekt der Kleinteiligkeit ist dabei bedeutsam denn: Je grösser die Felder werden desto weniger Randstreifen gibt es, auf denen Tiere Zuflucht suchen können.
Wichtig ist nun die Umsetzung dieses neuen Gesetzes. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf bei den anstehenden Flurneuordnungsverfahren in Bad Krozingen (im Zusammenhang mit der B3 und den neuen Bahngleisen). Noch haben wir relativ kleine Äcker. Ziel von Flurneuordnungen ist jedoch die Zusammenlegung von Feldern, um die möglichst effiziente Bearbeitung mit großen landwirtschaftlichen Maschinen zu ermöglichen. Ohne gleichzeitige Berücksichtigung der Biotopvernetzung stünde dieses Vorgehen allerdings diametral entgegen der Ziele des neuen Naturschutzgesetzes.
In der Gemeinderatssitzung am 20 Juli hat die zuständige Behörde eine kurze Präsentation zum Stand des Flurneuordnungsverfahrens gegeben. Darin wurde angekündigt, den neuen Wege-und Gewässerplan 2021 der Gemeinde zur Verabschiedung vorzulegen und danach die Flurstücke neu zu verteilen. Wir sollten diese Chance nicht verpassen, vor unsere Haustür die nun gesetzlich verankerten Ziele zum Schutz der Biodiversität umzusetzen.
Wer sich über das Flurneuordnungsverfahren informieren möchte kann dies auf der Internetseite des Landratsamtes tun. https://fno-verfahren.lgl-bw.de/FISInternet/#Breisgau-Hochschwarzwald.
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